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Innsbruck

Kitzbühel
"Wir suchen Lösungen, keine Konflikte!"
"Wir suchen Lösungen,
keine Konflikte!"

Dr. Matthias König

Rechtsanwalt

Der gebürtige Innsbrucker Dr. Matthias König promovierte an der Universität Innsbruck zum Doktor der Rechtswissenschaften. Bereits während seiner Ausbildung zum Rechtsanwalt spezialisierte er sich konsequent auf die Rechtsgebiete Familien- und Liegenschaftsrecht. Als Mitglied des Treuhandverbandes der Tiroler Rechtsanwaltskammer gewährleistet er eine rechtssichere und verlässliche Abwicklung komplexer treuhändischer Angelegenheiten.

Nach erfolgreichen Jahren in einer Kanzleipartnerschaft führt Dr. Matthias König die Kanzlei nun in eigenständiger Struktur an unserem neuen, modernen Standort im Herzen von Innsbruck fort.

Unsere Philosophie und Ausrichtung

In unserer Kanzlei legen wir größten Wert auf eine hochspezialisierte und persönliche Betreuung. Durch die klare Fokussierung auf Kerngebiete wie das Familien-, Scheidungs-, Erb- und Liegenschaftsrecht bieten wir unseren Mandanten fundierte Expertise und maßgeschneiderte Lösungen.

Wir setzen auf langfristige und vertrauensvolle Partnerschaften. Dank unserer modernen Kanzleistruktur und unserem eingespielten Team können wir flexibel und individuell auf die Bedürfnisse unserer Mandanten eingehen.

Tradition und Netzwerk

Unsere Kanzlei steht in einer jahrzehntelangen Innsbrucker Rechtstradition, die wir mit zeitgemäßer Kanzleiführung und moderner Infrastruktur fortsetzen. Um die Interessen unserer Mandanten auch im nationalen und internationalen Kontext optimal zu vertreten, nutzen wir ein bewährtes Netzwerk aus ausgewählten Kooperationspartnern und Fachexperten.

"Sorgen wir gemeinsam für eine exakte, kostenschonende und menschliche Abwicklung."

Scheidung

Scheiden tut weh. Aber es muss nicht zwangsweise teuer und hässlich sein. Ich bin seit mehr als 10 Jahren in Innsbruck und Tirol als Scheidungsanwalt tätig. Daher prüfe ich, ob für Ihre Scheidung ein streitiges Verfahren vor Gericht wirklich die beste Lösung ist.

Erbrecht

Wenden Sie sich vertrauensvoll an mich, wenn es um Themen wie Errichtung und Prüfung von Testamenten und Erbteilungsübereinkommen, Vertretung in Verlassenschaftsverfahren, gerichtliche Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen, Errichtung von Schenkungsverträgen oder andere Bereiche des Erb- und Familienrechtes geht.